Die Stoffregistrierung wird in der Regel zu einem überarbeiteten Sicherheitsdatenblatt des daraus hergestellten Produkts führen. Erst in dem Moment, wenn der nachgeschaltete Anwender das neue Sicherheitsdatenblatt mit einer Registriernummer erhält, beginnen die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Expositionsszenarien. Im Falle, dass eine bestimmte Anwendung nicht durch Expositionsszenarien beschrieben wurde, hat der nachgeschaltete Anwender dann 12 Monate Zeit, um seine Anwendung dem Lieferanten anzuzeigen (oder 6 Monate Zeit, um einen eigenen Stoffsicherheitsbericht zu schreiben). Während dieser Zeit kann die Verwendung legal fortgeführt werden (s. Art. 39).
Eine Änderung der bestehenden Sicherheitsdatenblätter (SDB) nur aufgrund der formal geänderten Vorgaben in REACH ist nicht erforderlich. Es dürfen die existierenden SDB, die den Bestimmungen der Sicherheitsdatenblatt-Richtlinie 91/155 entsprechen, auch nach dem 1. Juni 2007 von Ihnen weiter verwendet werden. Bei neu zu erstellenden SDB werden die Kapitel 2 und 3 gemäß REACH in umgekehrter Reihenfolge dargestellt. Wenn uns neue Risikomanagementmaßnahmen bekannt werden, werden bestehende SDB ebenfalls sofort geändert.
CMR Stoffe
Die CMR-Stoffe können Sie anhand nachstehender Auflistung mit Punkt 15 im Sicherheitsdatenblatt vergleichen.
Krebserzeugende Stoffe der Kategorie 1 und 2 gem. RL 67/548 EWG / CLP
R 45 gem. 67 548 EWG oder nach CLP H 350 Kann Krebs erzeugen
R 49 gem. 67 548 EWG oder nach CLP H 350i Kann Krebs erzeugen beim Einatmen
Erbgutverändernde Stoffe der Kategorie 1 und 2 gem. RL 67/548 EWG / CLP
R 46 gem. 67/548 EWG oder nach CLP H 340 Kann vererbbare Schäden verursachen
Reproduktionstoxische (fortpflanzungsgefährdende) Stoffe Kategorie 1 und 2 gem. RL 67/548 EWG / CLP
R 60 gem. 67/548 EWG oder nach CLP H 360F Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
R 61 gem. 67/548 EWG oder nach CLP H 360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen
SVHC Stoffe
Sicherheitsdatenblätter sind eine allgemein anerkannte und wirksame Methode zur Bereitstellung von Informationen über Stoffe und Gemische in der Gemeinschaft und wurden als integraler Bestandteil in das System gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgenommen.
Unsere chemischen Produkte sind keine Erzeugnisse nach REACh!
Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Anwenders zu überprüfen, ob im verwendeten Stoff oder Zubereitung ein gelisteter SVHC-Stoff enthalten ist. Dies können Sie mit Hilfe des Sicherheitsdatenblatt und mit der derzeit gültigen Liste der SVHC-Stoffe ermitteln. Die gefährlichen Inhaltsstoffe sind unter Punkt 2 bzw. 3 des jeweiligen Sicherheitsdatenblattes aufgeführt.
Die Stoff-Kandidatenliste ist einsehbar unter http://echa.europa.eu/chem_data/authorisation_process/candidate_list_table_en.asp
Weiterführende Informationen sind nachzulesen unter:







