Wir beliefern unsere Kunden auch nach Ende der Vorregistrierung am 01.12.2008 "REACh-konform".
Eine Verschlüsselung der Verwendungs- und Expositionskategorien ist unabdingbar und Voraussetzung für die reibungslose Zusammenarbeit in der Lieferkette. Siehe R.12, nach zu lesen unter:
http://guidance.echa.europa.eu/docs/guidance_document/information_requirements_de.htm
Allgemeine Informationen abrufen und Fragen zu REACh stellen können Sie unter
Unter der Adresse
http://www.reach-helpdesk.de/de/Publikationen/REACH-Broschueren.html?nnn=true
sind folgende aufschlussreiche Informationsbroschüren von der BAUA erhältlich:
REACH-Info 1: Erste Schritte unter der neuen EU-Verordnung REACH
REACH-Info 2: Besonderheiten bei Zwischenprodukten und Stoffen in Forschung
und Entwicklung
REACH-Info 3: Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren
REACH-Info 4: Neustoffe und REACH
REACH-Info 5: Rechte und Pflichten des nachgeschalteten Anwenders unter REACH
REACH-Info 6: Erzeugnisse- Anforderungen an Produzenten, Importeure und Händler
REACH-Info 7: Die sozioökonomische Analyse
Alle Informationen zur Registrierung finden Sie bei der ECHA:
https://reach-it.echa.europa.eu/reach/public/welcome.faces
Wissenswertes über CLP finden Sie unter:
http://www.reach-clp-helpdesk.de/reach/de/CLP/CLP.html
www.reach-clp-helpdesk.de/cln_136/reach/de/Verordnung/Rechtstexte/Rechtstexte.html

